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Verbrechen gegen die Menschlichkeit noun {n}

Verbrechen gegen die Menschlichkeit   /ˌfɛɐ̯ˈbʁɛçn̩ ˈɡeːɡn̩ ˌdiː ˈmɛnʃlɪçˌkaɪ̯t/ , /ˌfɛɐ̯ˈbʁɛçn̩ ˈɡeːɡŋ̩ ˌdiː ˈmɛnʃlɪçˌkaɪ̯t/
  • Völkerrecht: Straftat nach Artikel 7 des IStGH-Statutes, die an einer Zivilbevölkerung im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs begangen wird, indem massenhaft Menschen vorsätzlich getötet, versklavt, vertrieben, gefoltert, vergewaltigt oder etwa zwangsweise sterilisiert werden; im Gegensatz zum Völkermord richten sich »Verbrechen gegen die Menschlichkeit« nicht gegen eine bestimmte Gruppe, sondern gegen eine Zivilbevölkerung insgesamt
crime contre l’humanité, crime contre l'humanité
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